Häufige Fragen 

  • Woher bekomme ich ein Rezept und wie lange ist es gültig? 

Heilmittelverordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner oder Neurologen aus. Zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin dürfen maximal 14 Tage liegen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung zu vereinbaren und die Verordnung erst kurz davor beim Arzt zu holen.


  • Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt? 

Ihr verordnender Arzt stellt je nach Störungsbild meist ein Rezept über 10 Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von jeweils 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten aus. In der Regel findet die logopädische Therapie 1- 2 Mal pro Woche statt, je nach Komplexität des Störungsbildes ist auch eine höhere Frequenz möglich. Die Therapie findet innerhalb unserer Praxisräume in Einzelbehandlung statt. Selbstverständlich biete ich Ihnen bei entsprechender ärztlicher Verordnung Hausbesuche an.



  • Fallen Zuzahlungen zu den Behandlungen an ?    

Gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.



  • Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können Sie telefonisch unter 06533 9595117 oder 0179 5376697 vereinbaren.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf der Webseite nutzen.



  •  Wie läuft der Ersttermin ab?

Jede Behandlung beginnt mit der Anamnese und einer Diagnostik.

Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden diese Ergebnisse die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.

Anschließend legen wir gemeinsam mit Ihnen Therapieziele fest und entwickeln einen individuell abgestimmten Behandlungsplan.



  • Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie die gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum sollte nicht älter als 14 Tage sein) mit.


Gerne können Sie auch weitere Dokumente mitbringen wie etwa: 

- Berichte über bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie

- Berichte von Lehrer/innen, Kindergärten, sonstigen Institutionen

- Berichte von Ärzten, Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken

- für Kinder einen aktuellen Hörtest

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